Betriebswirtschaftliche Beratung
Gutachten für bestehende Betriebe und / oder geplante Projekte in Hotellerie und Gastronomie
- Standort-/Markt-/ Objektanalyse
- Analyse der IST-Situation mit den Schwerpunkten: Personalwirtschaft / Personalkosten – Konzeption – Umsatz – Wareneinsatz – Kostenmanagement, darauf aufbauend Unterbreitung von Empfehlungen und Verbesserungsvorschlägen
- Vorausschauende Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Investitions- und Finanzierungspläne
- Liquiditätspläne
- Betriebsübernahme und Betriebsnachfolge
- Begleitendes Management und Coaching zur Umsetzung der Verbesserungsvorschläge und des Geschäftsplans
- Erstellung von Sanierungskonzepten und Begleitung bei der Umsetzung
- Externes Controlling: regelmäßige Aufbereitung des betrieblichen Rechnungswesens (monatlich, vierteljährlich)
- Modernisierungs- und Erweiterungsvorhaben (Planung von Küchen, Gasträumen, Hotelbereichen, Sozialräumen)
- Überprüfung von Bauplänen nach optimalen Funktionsabläufen
- Erstellung von DIN-Kostenschätzungen
- Inventarbewertungen
Unsere Vorgehensweise für eine HOGA-Beratung:
1. Kostenfreies Vorgespräch
In einem ersten Vorgespräch (telefonisch unter 089 / 45 74 71-0 oder persönlich nach Terminvereinbarung) werden Ihre Anforderungen und der Beratungsbedarf definiert sowie Beratungsinhalte, Honorar und Zuschussmöglichkeiten besprochen.
2. Beratungsgespräch mit Objektbesichtigung, Standortbesichtigung
Die Standort- und Objektbesichtigung im Rahmen eines intensiven und ausführlichen Beratungsgespräches vor Ort.
3. Recherche und Analyse
Die Recherchen und die schriftliche Ausarbeitung der Beratungsinhalte.
4. Beratungsbericht
Der detaillierte Beratungsbericht, ggf. der Zuschussantrag und das Abschlussgespräch.
Zuschussmöglichkeiten*
Beratungen werden mit attraktiven öffentlichen Zuschüssen gefördert, z. B. vom Freistaat Bayern, vom Bundesministerium für Wirtschaft und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Wir beraten Sie dazu gerne.
* Ein Rechtsanspruch auf die Beratungszuschüsse besteht nicht. Bei allen Förderprogrammen sind die jeweils geltenden Richtlinien vorauszusetzen.