INKLUSIONSBERATUNG FÜR HOTELLERIE UND GASTRONOMIE
Beratung für angehende Inklusionsunternehmen
Inklusionsberatung für Hotellerie und Gastronomie
Beratung für angehende Inklusionsunternehmen
Dank Initiativen wie der Aktion Mensch wir das Thema rund um die Inklusion für immer mehr Betriebe aus unterschiedlichen Brachnen relevant. Durch fachkundige Beratung werden auch größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung langfristig zu verbessern unterstützt, sodass diese auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe schaffen Arbeits- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel in Restaurants, Hotels und anderen Betrieben aus der Gastronomiebranche, um einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion zu leisten.
- Profitieren Sie direkt vom Know How unserer Inklusions-Experten aus der Gastronomie- und Hotelbranche
- Nutzen Sie unser Wissen über mögliche Projektförderungen und lassen Sie Ihr Vorhaben finanziell Unterstützen
- Durch zielgerichtetes Handeln und setzten der richtigen Prioritäten zeitnah Projekte Umsetzen
- Erhalten Sie wertvolle Handlungsempfehlungen und entwickeln Sie Ihren Gesamtbetrieb weiter
Unsere Vorgehensweise für Ihre Inklusionsberatung:
1. Kostenfreies Vorgespräch
In einem ersten Vorgespräch (telefonisch unter 089 / 45 74 71-0 oder persönlich nach Terminvereinbarung) werden Ihre Anforderungen und der Beratungsbedarf definiert sowie Beratungsinhalte, Honorar und Zuschussmöglichkeiten besprochen.
2. Online-Beratungsgespräch
Eine Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen einer intensiven und ausführlichen Videokonferenz.
3. Recherche und Analyse
Die Recherchen und die schriftliche Ausarbeitung der Beratungsinhalte.
4. Beratungsbericht
Der detaillierte Beratungsbericht inkl. konkreter Handlungsempfehlungen, die direkt umgesetzt werden können.
5. Abschlussgespräch und Coaching
Anschließend werden die Inhalte erneut in einer Videokonferenz detailliert besprochen und direkt die nächsten Schritte für den Betrieb geklärt.
Über die HOGA
Die HOGA® Hotel- und Gaststätten-Beratungsgesellschaft ist eine wirtschaftlich selbständige und neutrale Beratungsgesellschaft für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie für artverwandte Betriebe. Expertenwissen mit Praxisorientierung und ein Know how aus mehr als 50 Jahren Beratungstätigkeit mit über 19.500 untersuchten und beratenen Betrieben rund um das Gastgewerbe bedeuten eine breite Palette an qualifizierten Beratungsergebnissen. Die HOGA® ist Premiumpartner der DEHOGA und ist für deren Mitglieder der erste Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Themen.
Zuschussmöglichkeiten*
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Gemeinnützige Inklusionsunternehmen1 und Zuverdienstbetriebe2 schaffen Arbeits- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel in Restaurants, Hotels und Gartenbaubetrieben. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Inklusionsunternehmen1 , die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung (§ 215 SGB IX) schaffen • Zuverdienstbetriebe2, die Beschäftigungsplätze schaffen mit niederschwelligen Anforderungen an Arbeitszeit (weniger als 15 Wochenstunden) und angepasster Arbeitsintensität für Menschen mit Behinderung
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungsleistungen, Personal-Honorar-/ Sachkosten bis maximal 20.000 Euro bei einer Laufzeit bis 1 Jahr. Voraussetzung sind ebenfalls Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten:
• Bare Mittel
• Spenden
• Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beispielsweise Konzeptentwicklungen für neue Inklusionsunternehmen² oder Zuverdienstbetriebe³ oder deren Erweiterungen sowie Sicherung und Stabilisierung von Inklusionsunternehmen1 oder Zuverdienstbetrieben2.
Sprechen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne.
* Ein Rechtsanspruch auf die Beratungszuschüsse besteht nicht. Bei allen Förderprogrammen sind die jeweils geltenden Richtlinien vorauszusetzen.
1Gemeinnützige Inklusionsunternehmen sind Teil des allgemeinen oder auch ersten Arbeitsmarktes. Sie verpflichten sich, mindestens 40 Prozent, höchstens 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen nach § 215 SGB IX zu besetzen und erfüllen damit einen besonderen sozialen Auftrag.
2Zuverdienstbetriebe nehmen mit ihren Waren und Dienstleistungen am Wirtschaftsleben teil. Sie bieten Arbeitszeiten auch unter drei Stunden täglich und schaffen damit niederschwellige und flexible Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und deren Leistungsvermögen unterhalb von drei Stunden Arbeit täglich liegt.